Infos zum neuen "Heizungsgesetz"
Infos zum geplanten neuen "Heizungsgesetz" bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz
Einige Regelungen der letzten Novelle („Heizungsgesetz“) des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben viele Menschen und Unternehmen verunsichert. In der Folge wurden deutlich weniger neue Heizungen verkauft. Im Koalitionsvertrag haben wir daher vereinbart, das „Heizungsgesetz“ in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen. Das GEG wird durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. Das neue Gesetz soll vor dem 1.7.2026 in Kraft treten.
Strenge Vorgaben von 65 Prozent Erneuerbare Energien entfallen
Die strengen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Ziel des Gesetzes ist, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend Co2-frei betrieben werden. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss beachten, dass er nach und nach den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen muss. Im Gesetz ist von der sogenannten Biotreppe die Rede: Der Anteil an klimafreundlichem Gas oder Öl wird stufenweise erhöht. Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen. Den weiteren Anstieg bis 2040 legt das Gesetz in drei Schritten fest.
Bestehende Heizungen können weitergenutzt werden - Mieterschutz
Bestehende Heizungen können einfach weitergenutzt werden. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern. Sie können aus einem Katalog von Optionen wählen. Damit stärken wir ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung. Wir haben das klare Ziel, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden müssen. Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten: Bis 2045 wird Deutschland CO2-neutral, auch im Gebäudesektor. Es gibt aber zukünftig keine strengen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien mehr und keine Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Gleichzeitig werden wir eine Regelung einführen, die Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen schützt.
Ausbau klimafreundlicher Brennstoffe vorantreiben – ab 2028 moderate Grüngas- und Grünölquote
Wir wollen die Wärmeversorgung nachhaltiger machen, daher soll der Ausbau klimafreundlicher Brennstoffe vorangetrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, führen wir ab 2028 eine moderate Grüngas- und Grünölquote in Höhe von bis zu einem Prozent ein. Die Inverkehrbringer werden zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen bzw. klimafreundlichem Heizöl verpflichtet. Sektoren wie beispielsweise die Industrie und das Gewerbe nehmen wir von der Quote aus. Bis Sommer werden hierzu vom BMWE Eckpunkte vorgelegt, danach erfolgt ein Gesetzgebungsverfahren. So kann sich der Markt darauf einstellen.
Ab 2028 strengere klimafreundliche Vorgaben
In neuen Gebäuden ist die Wärmepumpe oder Fernwärme bereits die Heizungsform der Wahl. Die im Jahr 2025 genehmigten Wohnungsneubauten werden bereits zu 96 Prozent als Nullemissionsgebäude gebaut. Im EU-Recht ist zudem vorgesehen, dass ab 2028 (öffentliche Nichtwohngebäude) und 2030 (alle Neubauten) Gebäude strengere klimafreundlichere Vorgaben gelten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren und Bauherrinnen die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben. Bis dahin gelten für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudestand.
Klimaziele und Klimaschutzgesetz gelten
Die Klimaziele und das Klimaschutzgesetz gelten. Auch das neue Gesetz wird gemeinsam mit der Förderung sicherstellen, dass die Klimaschutzziele erreicht werden. Ziel des Gesetzes ist, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden sollen.
Absatz neuer Heizungen war eingebrochen
Das bisherige Heizungsgesetz führte zu Fehlanreizen. Der Absatz neuer Heizungen ist eingebrochen. Zudem hat es die Kommunen vor Herausforderungen gestellt: Viele investieren bereits in Fernwärme, wissen aber noch nicht, wer wirklich angeschlossen werden kann. Andere nutzen Ausweichmöglichkeiten, die die Entscheidung zum Umstieg vertagen (zum Beispiel Wasserstoff-Prüfgebiete). Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, wird nachgesteuert.
Wärmepumpen und Fernwärme unterstützen
Wir erwarten (und erhoffen uns), dass jetzt eine Vielzahl von Sanierungsprojekten in Angriff genommen werden und der Heizungsaustausch an Fahrt aufnimmt. Damit wird es auch eine höhere Nachfrage nach neuen klimafreundlichen Heizungen geben. Davon werden auch Heizungsbranche und Handwerk profitieren. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass sich Eigentümer mehrheitlich für Wärmepumpen bzw. Fernwärmeanschlüsse entscheiden. Das wollen wir unterstützen.
Wachsendes Angebot an Biobrennstoffen
Wir erwarten, dass es für Öl- und Gasheizungen ein wachsendes Angebot an Biobrennstoffen geben wird. Die Produktionskapazitäten sowohl für Biomethan als auch für nachhaltige Flüssigbrennstoffe können sowohl im Inland als auch in Nachbarländern deutlich ausgeweitet werden. Wir bekennen uns zur Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen. Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.
Anreize für klimafreundliche Brennstoffe
Gleichzeitig werden wir in der Gebäudewärme insgesamt zusätzliche Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe schaffen und den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. Wir wollen den Hochlauf von Biomethan und Wasserstoff ab 2028 durch eine moderate Grüngasquote unterstützen. Diese startet 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent und soll bis 2030 mindestens zwei Millionen Tonnen CO2 einsparen. Industrie und Gewerbe sollen von der Quote ausgenommen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird in diesem Sommer Eckpunkte vorlegen.
Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben
Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Wir werden den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Gleichzeitig sollen die Wärmepreise für Kunden und Mieter fair und transparent sein und auf einem bezahlbaren Niveau liegen. Wir werden den rechtlichen Rahmen für die Fernwärme in einem Wärmepaket regeln. Wir werden die Rahmenbedingungen für Investitionen in die Netze verbessern und den Verbraucherschutz und die Preistransparenz für die Kunden verbessern, damit die Fernwärmepreise bezahlbar bleiben. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze werden wir ausbauen.
Europäische Richtlinie umsetzen
Umsetzung EPBD: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt. Spielräume bei der Umsetzung der EPBD schöpfen wir aus. Für den Wohngebäudebestand wird es keine neuen gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen geben. Ab 2030 werden alle neuen Wohngebäude einen Nullemissionsstandard erfüllen.
Neues Gesetz soll vor dem 1.7.2026 in Kraft treten
Weiterer Zeitplan: Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1.7.2026 in Kraft tritt.
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