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Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich können sich für eine Förderung aus dem sogenannten Amateurmusikfonds des Bundes bewerben, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Coße. Foto: Pexels auf Pixabay
Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich können sich für eine Förderung aus dem sogenannten Amateurmusikfonds des Bundes bewerben, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Coße. Foto: Pexels auf Pixabay
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Nov., 2025

Chöre, Bands und Orchester können sich für Förderung aus dem Amateurmusikfonds bewerben

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Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße weist auf Fördermöglichkeit des Bundes hin – Bewerbungsfrist 2. Februar 2026

Kreis Steinfurt. Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich können sich für eine Förderung aus dem sogenannten Amateurmusikfonds des Bundes bewerben. „Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich auch Orchester und Ensembles aus dem Kreis Steinfurt bewerben würden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete für das Tecklenburger Land und das nördliche Münsterland, Jürgen Coße. Die Ausschreibung für die dritte Runde des Amateurmusikfonds ist jetzt gestartet und endet am 2. Februar 2026. der Projektzeitraum läuft vom 01.06.2026 bis zum 30.09.2027.

Förderung von 8.000 bzw. 40.000 Euro

Coße: „Mit dem Fonds, der durch den Deutschen Bundestag erneut erhöht wurde, stehen 4,6 Millionen Euro zur Verfügung, um kreative Projekte zu ermöglichen, Strukturen zu stärken und die Zukunft der Amateurmusik zu sichern.“ Überregionale Projekte können sich auf die Förderung von bis zu 40.000 Euro bewerben, Ensemble-Projekte können bis zu 8.000 Euro erhalten.

Voraussetzungen für eine Förderung

Einige Punkte sind beim Stellen eines Antrags zu beachten: Die Projekte müssen einen der im Folgenden genannten Schwerpunkte beinhalten: Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- oder Verbandsentwicklung, eine Ensemble-Neugründung, eine genreübergreifende Kooperation oder kreative Projekte. Der Eigenanteil beträgt fünf Prozent, die Projekte müssen in Deutschland stattfinden, die Gesamtkosten des Projektes dürfen nicht mehr als 200 Prozent der Fördersumme betragen und eine Förderung für den regulären Probenbetrieb ist nicht möglich.
Die Informationen zur Antragstellung, zu den Förderkriterien und den Beratungsangeboten sind auf der Website des Bundesmusikverbands Chor & Orchester nachzulesen: https://www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds. Hier ist auch das Antragsportal zu finden.

Unabhängige Fachjury - Telefonische Beratung beim Bundesverband 

Coße: „Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte.“ Interessierte Ensembles können sich zudem an den Bundesverband wenden: Telefonische Beratung: +49 (0)30 60 98 07 81 – 35, Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.30 Uhr. After-Work-Hotline am 27.11. + 17.12.2025 jeweils von 18.00 bis 19.30 Uhr.

Pressemitteilung als PDF

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