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„Nur Ja heißt ja“ – Gleichstellung von Frauen und Männern - Jürgen Coße im Gespräch mit kfd

Im Gespräch über rechtliche und gesetzliche Möglichkeiten gegen Gewalt gegen Frauen: der Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße (2. v. r., SPD), Raphaela Blümer, Reinhilde Riesenbeck und Alice Reifig (v. l. n. r.) von der kfd Diözesanverband Münster. Foto: Büro Coße
Im Gespräch über rechtliche und gesetzliche Möglichkeiten gegen Gewalt gegen Frauen: der Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße (2. v. r., SPD), Raphaela Blümer, Reinhilde Riesenbeck und Alice Reifig (v. l. n. r.) von der kfd Diözesanverband Münster. Foto: Büro Coße
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08. August 2026
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Bundestagsabgeordneter Jürgen Coße (SPD) im Gespräch mit der kfd Diözesanverband Münster über rechtliche und gesetzliche Möglichkeiten gegen Gewalt gegen Frauen

Kreis Steinfurt/Münsterland. „Unser Alltag zeigt, dass es immer noch sehr viele Bereiche gibt, in denen Frauen nicht mit Männern gleichgestellt sind. Außerdem ist Gewalt gegen Frauen nach wie vor ein großes Problem in unserer Gesellschaft“, sagt Reinhilde Riesenbeck, Vorständin der kfd (Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands) Diözesanverband Münster, im Gespräch mit Jürgen Coße (SPD), Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Steinfurt und Vorsitzender der SPD im Münsterland. Eine Forderung der kfd ist die Parität im Wahlrecht, das heißt ebenso viele Frauen wie Männer im Bundestag und den Landtagen. Als weitere Vertreterinnen der kfd nahmen Bildungsreferentin Alice Reifig und Raphaela Blümer, Mitglied im Leitungsteam, an dem Gespräch teil.

Teilweise abwertendes Frauenbild - Hohe Zahlen von Gewalt erschreckend

„Aktuelle Beispiele wie der Missbrauch von Bildern von Collien Fernandez oder Äußerungen von Dieter Nuhr zeigen, was für ein abwertendes Frauenbild teilweise vorherrscht. Das finde ich erschreckend. Auch die hohen Zahlen von Gewalt an Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderung macht uns große Sorgen. Die Grenze des Sagbaren verschiebt sich“, sagt Reifig. Die sogenannten Sozialen Medien und deren Nutzen bzw. Wege der schnellen Verbreitung entsprechender Inhalte, ohne dass es rechtliche Konsequenzen habe, sei ein großes Problem.

Für Resolution des EU-Parlaments zu einem einheitlichen Sexualstrafgesetz 

kfd Cosse 2Die kfd fordert Coße auf, die Resolution des EU-Parlaments zu einem einheitlichen Sexualstrafgesetz nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ als wichtigen Impuls aufzugreifen und im Bundestag darauf hinzuwirken, dass entsprechende Anpassungen des deutschen Sexualstrafrechts umgesetzt werden und das Strafrecht zum Schutz der Frauen entsprechend ausgeweitet wird.

Große Lücke zwischen Anzahl der Übergriffe und Verurteilungen

Riesenbeck: „Besonders alarmierend finden wir die große Lücke zwischen der Zahl der Übergriffe und den Verurteilungen. Hier besteht gesetzlicher Handlungsbedarf. Warum wird die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch und Femiziden, die ja oft wie Totschlag und nicht wie Mord behandelt werden, nicht abgeschafft?“ Ein Punkt, über den Coße mit Justiziministerin Stefanie Hubig sprechen will, ebenso wie über einen möglichen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag dazu.

Istanbul-Konvention noch immer nicht verabschiedet

Coße kritisierte ebenso wie die kfd, dass die Istanbul-Konvention noch immer nicht verabschiedet sei. Die Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag und der erste verbindliche Menschenrechtsvertrag in Europa, der Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung einstuft.

Viele Bereiche, in denen Frauen anders bzw. abwertender behandelt

Es gebe noch immer sehr viele Bereiche in der Gesellschaft, in denen Frauen anders bzw. abwertender als Männer behandelt würden. Blümer: „Wir müssen Bildungseinrichtungen, Schulen und zivilgesellschaftliche Initiativen so ausstatten, dass sie über die finanziellen und personellen Ressourcen verfügen, um Bildung für Demokratie und Aufklärung nachhaltig zu fördern.“ Wichtig sei, dass bereits Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene zur Nutzung von Social Media und auch zu den Gefahren im Netz geschult würden.

Vorschläge, was die Politik verändern und tun kan

Coße: „Es ist unsere Pflicht, die gesellschaftlichen Sorgen zu sehen und ihnen mit den uns rechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten zu begegnen. Beispielsweise muss sich auch die Ausbildung der Polizei auf die veränderte Kriminalität und Gewalt gegen Frauen im Netz einstellen. Ein Vorschlag wäre das Einsetzen von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die entsprechend schneller reagieren können, damit sich Verfahren nicht jahrelang hinziehen. Wir müssen Frühwarnsysteme und die Arbeit in den Behörden verbessern.“ Ein weiterer Punkt, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen wäre eine ärztliche Anzeigepflicht, fordert Reifig.

Prüfverfahren auf Verfassungsmäßigkeit der AfD

Schließlich sprachen Coße und die kfd auch über ein Prüfverfahren auf Verfassungsmäßigkeit der AfD bzw. über ein mögliches Parteiverbot. Die kfd-Vertreterinnen aus Münster betonten, dass sie sich ein Verbotsverfahren wünschen. Coße: „Ich habe schon in der vergangenen Legislaturperiode einen Gruppenantrag mehrerer Abgeordneter unterschiedlicher Fraktionen des Bundestages unterschrieben. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei überprüfen und als verfassungswidrig einstufen. Dafür braucht sie aber den Auftrag zum Beispiel des Deutschen Bundestages, und hierfür muss wiederum eine Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmen.“

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